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Aufnahmeverfahren Der Eintritt eines Kindes in eine Sonderschule ist nicht nur für das Kind, sondern auch für die Eltern ein entscheidender, meist schwieriger Schritt. Aus diesem Grund ist es uns ein grosses Anliegen, die Eltern und das Kind in dieser Phase intensiv zu begleiten, zu unterstützen und wenn möglich zu beraten. Das Aufnahmeverfahren läuft in der Regel wie folgt ab:
Die Eltern besuchen, zusammen mit ihrem Kind (auf Wunsch in Begleitung der Kindergärtnerin, Lehrerin, usw.) das Heilpädagogische Zentrum Hohenrain, erhalten Einblick in eine Klasse. Im nachfolgenden Gespräch mit dem Schulleiter - falls eine interne Plazierung zur Diskussion steht auch mit dem Internatsleiter geht es um Fragen der bisherigen Schulung, Belastungen im Zusammenhang mit der geplanten Sonderschulung. Das weitere Vorgehen wird besprochen, in der Regel wird eine Probewoche, bei kleinen Kindern ein Probetag, fixiert. Ein Besuch auf einer Mittagsgruppe oder einer Internatsgruppe rundet den Besuch ab. Vorhandene Abklärungs- und Therapieberichte werden nun - mit dem Einverständnis der Eltern - eingeholt. Das Kind besucht eine Woche (einen Tag) den Unterricht in der Sonderschule (intern oder als TagesschülerIn). Diese Woche gibt Eltern und Kind sehr viele Informationen und Hilfen für den Entscheid. Mit Beobachtung durch die Bezugspersonen und wenn nötig mit speziellen Abklärungen versuchen wir festzustellen, welche künftige Schulung für dieses Kind die beste sei. Im Anschluss an die Probewoche/n kommen die Eltern wieder mit den Bezugspersonen aus Schule und (bei interner Plazierung) Internat zusammen, um die Erfahrungen auszutauschen, sich für eine Lösung zu entscheiden und die nötigen Formalitäten (Aufnahmegesuch, Finanzierung, usw.) zu erledigen. Wenn alle Beteiligten einer Plazierung des Kindes im Heilpädagogischen Zentrum Hohenrain zustimmen und die Bedingungen erfüllt sind (IV-Bestimmungen, Schulkreis usw.), bestätigt die Bereichsleitung Sonderschulung beim Bildungsdepartement die Aufnahme.
Die Gesamtkosten der Sonderschulung werden durch die Kantone und Gemeinden getragen. Von den Eltern wird ein Beitrag an Kost und Logis erhoben.
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